An alle Schützen, die den Parcours das erste Mal benutzen: bitte die Parcoursregeln sorgfältig durchlesen – mit deiner Unterschrift am Anmeldeformular bestätigst du ausdrücklich, die Regeln verstanden und akzeptierst zu haben.

 

1) Die Parcourszeiten sind unbedingt einzuhalten.

2) Jeder Schütze muss sich vor der Benützung des Parcours anmelden und die Gebühr samt Anmeldeformular in ein Kuvert stecken und in den Postkasten werfen.

3) Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines erwachsenen Bogenschützen den Parcours benutzen.

4) Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

5) Der Parcours darf nur in der Reihenfolge der Scheibennummerierung begangen werden – keinesfalls umkehren.

6) Im Wald herrscht striktes Rauchverbot. Keine Benutzung unter Alkoholeinfluss.

7) Jeder Schütz wird gebeten auf Sauberkeit zu achten, das Gelände zu schonen und auf frei-laufende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen. Unnötigen Lärm vermeiden.

8) Hunde sind an der Leine zu führen!

9) Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind. Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen.

10) Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere geschossen werden und nur von den markierten Abschusspflöcken.

11) Beim Pfeile suchen muss das Ziel durch einen anderen Schützen, einen Bogen oder durch ein Kleidungsstück abgesichert werden.

12) Es ist untersagt, die 3D-Tiere oder die Abschusspflöcke eigenmächtig zu verändern.

13) Das Betreten des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Verein und Grundstücksbesitzer über-nehmen keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt.

14) Bogen mit aufgelegtem Pfeil nur in Zielrichtung spannen und nur in Zielrichtung.

15) Pro Station dürfen max. 3 Pfeile geschossen bzw. darf nur ein Treffer gelandet werden.

16) Das Schießen mit Armbrust und Jagdspitzen ist verboten.

17) Erzieherische Maßnahmen (Regelkunde, Ermahnungen) von Kontrollorganen müssen befolgt werden.

18) Schnellere, kleinere Gruppen sind vorzulassen.

19) Jeder Schütze ist für jeden von ihm abgeschossenen Pfeil selber verantwortlich! Jeder Schütze haftet persönlich für verursachte Schäden oder Verletzungen die sich auf dem Parcoursgelände ereignen. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder!

20) Ein Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung und den Verweis vom Parcoursgelände zur Folge.

Nun wünschen wir euch einen schönen Tag auf unserem Parcoursgelände.
Der Vorstand des BSV Granitland St. Stefan